Satzung des SC OBOTRITIA

I. NAME, SITZ, ZWECK.

  1. Der Verein führt den Namen Skat Club Obotritia, ist am 18.12.1986 in Bargteheide gegründet worden und gehört der Verbandsgruppe 24 (Lübeck) an.
  2. Der Zweck des Vereins ist es, die Ausübung des Skatsports nach den Regeln des Deutschen Skatverbandes (D.S.K.V.), an dessen Spielbetrieb teilgenommen wird, zu pflegen und zu verbreiten.

II. MITGLIEDSCHAFT.

  1. Mitglieder können Damen, Herren und Jugendliche werden, die bereit sind, den Jahresbeitrag zu zahlen. Wer im Laufe eines Jahres eintritt, hat bis Ende des Jahres für jeden Monat 1/12 des Jahresbeitrags zu entrichten. Es ist eine Aufnahmegebühr zu bezahlen. Die jeweiligen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind in der Beitrags- und Spesenordnung im Anhang B aufgeführt.
  2. Der Jahresbeitrag soll mindestens halbjährlich im Voraus bezahlt werden. Verspätete Zahlungen werden pro verspätetem Monat mit Zinsen von 1,00 Euro belastet.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand - bei Einspruch eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Die Mitgliedschaft endet mit schriftlicher Abmeldung beim Vorstand, durch Ausschluss oder Tod.

III. Vorstand.

  1. Der Vorstand besteht aus:

    • a) der (dem) Vorsitzenden,
    • b) dem (der) stellvertretenden Vorsitzenden,
    • c) dem (der) Spielführer (in),
    • d) dem (der) Kassenwart (in).

    Je ein Vorstandsmitglied sollte die Aufgaben eines Mannschaftskoordinators und eines Schriftführers übernehmen. Nur wenn dies nicht möglich ist, muss der Vorstand entsprechend erweitert werden.

  2. Der Vorstand wird mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung gewählt. Der (die) erste Vorsitzende und der Spielführer werden an geraden Jahreszahlen für zwei Jahre gewählt, der (die) zweite Vorsitzende und der (die) Kassierer (in) an den ungeraden Jahreszahlen ebenfalls für zwei Jahre.

  3. Der Vorstand plant und gestaltet seine Sitzungen nach eigenem Ermessen, führt die Geschäfte und vertritt den SC OBOTRITIA in jeder Hinsicht.

  4. Über die Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen.

  5. Der Vorstand bekommt für seine Tätigkeit Aufwandsentschädigungen, die in der Beitrags- und Spesenordnung festgelegt sind. Eventuelle Mehrkosten müssen durch Einzelnachweis belegt werden.

IV. MITGLIEDERVERSAMMLUNG.

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan und findet einmal jährlich am letzten Montag im Oktober als Jahreshauptversammlung statt. Ferner muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn ein Zehntel, mindestens jedoch drei Mitglieder, dies beim Vorstand mit Angabe des Grundes beantragen.
  2. Zur Mitgliederversammlung müssen alle Mitglieder mindestens 10 Tage vorher schriftlich eingeladen werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Ist die Versammlung beschlussunfähig, so wird unter Einhaltung der Frist erneut geladen. Für diese Versammlung gilt dann unbeschränkte Beschlussfähigkeit. Über die Mitgliederversammlungen sind innerhalb 10 Tagen Niederschriften zu führen und vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
  3. In der Jahreshauptversammlung sind der Jahres- und Rechnungsbericht sowie der Kassenprüfungsbericht vorzulegen. Danach ist die Entlastungserteilung vorzunehmen. Es sind der Vorstand (wie unter Punkt III.2. beschrieben) und die Kassenprüfer zu wählen; letztere können sich bei Verhinderung durch andere Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, vertreten lassen.
  4. Die Wahlen erfolgen offen - bei Einspruch nur eines Mitgliedes muss schriftlich gewählt werden. Erforderlich ist die absolute Mehrheit. Wird diese nicht erreicht, so ist eine zweite Wahl zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen erforderlich. Hier genügt dann die einfache bzw. relative Mehrheit.
  5. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit. Änderungen einmal gefasster Beschlüsse sowie Satzungsänderungen erfordern eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
  6. Zu weiteren wichtigen Aufgaben sind ebenfalls Wahlen durchzuführen für:
    • a) Ausflugsplaner (in) - plant und organisiert unsere Ausfahrten.
    • b) Geschenkeeinkäufer (in) - kauft Präsente für alle Anlässe (Weihnachtsfeier, runde Geburtstage usw.)
    • c) internes Schiedsgericht - besteht aus drei Mitgliedern (kein Schiedsrichter) - sie sollen versuchen.
    • d) nicht akzeptierte Schiedsrichterentscheidungen und oder andere Ungereimtheiten im Club, intern zu lösen.
    • e) Internetbeauftragte (r) - sorgt für aktuelle Internetseiten des SC OBOTRITIA. Es wird eine Aufwandsentschädigung lt. Beitrags- und Spesenordnung bezahlt. Evtl. Mehrkosten müssen belegt werden.

V. SPIELBETRIEB.

  1. Unser Clubabend (Übungsabend) findet montags um 20.00 Uhr statt. Sollte dieser Montag ein Feiertag sein wird auf den darauffolgenden Mittwoch verlegt.
  2. Alle Mitglieder werden am Übungsabend nach den vom vorigen Übungsabend erzielten Spielpunkten gesetzt und ab 24 Spieltagen in der Jahreswertung geführt (Anspruch auf Clubmeisterschaft, Weihnachtsfeier und andere vom Club bezahlten Ereignisse ).
  3. Am ersten Spieltag des neuen Monats wird nach der Rangliste gesetzt.
  4. Ein Startgeld von 2,50 Euro begleitet den Übungsabend - dieses Startgeld wird zu 100% nach einer Preisgeldliste auf der Weihnachtsfeier ausgezahlt (Gäste erhalten eventuelle Gewinne nach dem Clubabend). Abgerechnet wird für jedes gewonnene Spiel 5 Cent, für das 1. bis einschl. 3. verlorene Spiel 50 Cent, ab dem 4. verlorenen Spiel 1 Euro. Eingepasste Spiele werden mit 25 Cent pro Spieler am Tisch abgerechnet. Außer vorgenannter Abrechnung zahlt der Tischerste 0 Euro, der Zweite 1 Euro, der Dritte 1,30 Euro und der Vierte 1,50 Euro.
  5. Der (die) Monatssieger (in) erhält zusätzlich 10,00 Euro. Diese werden mit dem Preisgeld zusammen ebenfalls auf der Weihnachtsfeier ausgezahlt.
  6. Wer keine 24 Spieltage im laufenden Spieljahr mitgespielt hat, kann nur durch Zuzahlung eines zu ermittelnden Durchschnittwertes Anspruch auf die vom Club bezahlten Ereignisse erlangen - die Kosten der Veranstaltung (Weihnachtsfeier, Ausfahrten usw.) geteilt durch 24, mal Anzahl der gespielten Spieltage, ergibt die zu zahlende Differenz für die Veranstaltung.
  7. Die für Veranstaltungen vom Club bewilligten Zuschüsse werden jedem Mitglied und Zweitmitglied gewährt sofern die Voraussetzung des Abschnitts V. Ziffer 2. erfüllt sind. Mitglieder, die der vom Club bezuschussten Veranstaltung fernbleiben, sind dem Club gegenüber verpflichtet, die durch die Nichtteilnahme eventuell entstehenden Kosten unter Anrechnung des gewährten Zuschusses zu entgelten.
  8. Wer nicht an unserer Ausfahrt teilnimmt, bekommt 25% der Summe ausgezahlt, die der Club jedem Mitglied / Zweitmitglied für dieses Ereignis gewährt hat.
  9. Der SC OBOTRITIA zahlt die Startgelder für folgende Turniere: Einzel- und MannschaftsmeisterschaftLigaspielbetrieb und Städtepokal. Dies gilt für die Qualifikationsrunden. Zwischen- und Endrunden werden zum Teil von der VG und vom DSKV bezuschusst. Darüber hinaus gehende Bezuschussung entscheidet der Vorstand des SC OBOTRITIA.
  10. Die unter Punkt V. Ziffer 9 genannten Turniere werden ab dem angenommenen Standort Bargteheide mit Fahrtkosten anteilig vergütet. Dies gilt auch für den Vorstand für Fahrten anlässlich der VG-Sitzungen.
  11. Unsere Rangliste soll nur für clubinterne Belange relevant sein (Clubmeisterschaft, Setzen der Spieler/innen usw.). Mannschaften werden durch spielwillige Spieler/innen und dem Koordinator in einem Gespräch aufgestellt. Der/die Mannschaftsführer (in) werden ermittelt und sind dann für ihre Mannschaft verantwortlich - die letzte Entscheidung trifft u.U. noch der Vorstand. Die Aufstellungen sollen bereits ab November jeden Jahres vorgenommen werden um sichere Meldungen an die VG abgeben zu können.

VI. FESTGELEGTE DAUERTERMINE.

  1. Weihnachtsfeier = am vierten Advent. " Meckerabend " = jeder erster Montag im Monat vor Spielbeginn. Jahreshauptversammlung = möglichst letzter Montag im Oktober.
  2. Unter besonderen Umständen kann ein Ausweichtermin für die unter VI 1. genannten Veranstaltungen festgelegt werden, der mit angemessenem Vorlauf angekündigt werden muss.

VII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Der Verein SC OBOTRITIA, insbesondere der Vorstand, haftet nicht für Schäden oder Verluste, die anlässlich an der Teilnahme von Veranstaltungen, Turnieren, Sitzungen usw. auftreten. Hierzu hat der Deutsche Skatverband (D.S.K.V.) für alle Clubs bzw. Mitglieder des D.S.K.V. eine Versicherung abgeschlossen, die u.U. etwaige Schäden oder Verluste abdecken kann.

VIII. AUFLÖSUNG.

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Über den Verbleib des Kassenbestandes entscheidet, nach Begleichung aller offenen Verbindlichkeiten, ebenfalls die qualifizierte Mitgliederversammlung.

IX. WIRKSAMKEIT.

  1. Diese Satzung basiert auf der Gründung des Skatclubs OBOTRITIA und auf den Protokollen der Mitgliederversammlungen sowie der Vorstandsbeschlüsse seit dem 18.12.1986.
  2. Die Aktualisierung dieser Satzung wurde im April und Oktober 2012 beschlossen, schriftlich überarbeitet und im Oktober 2012 ausgehändigt. Weitere Satzungsänderungen auf Grund von Beschlüssen der JHV erfolgten im Mai 2018, im Januar und Juli 2019 und im Dezember 2023.

Es gibt zwei Anlagen zur Satzung. Die Anlage A behandelt die Zeitmitgliedschaft im SC OBOTRITIA. Die Anlage B zeigt die Beitrags- und Spesenordnung des SC OBOTRITIA.


Anlage A

Zweitmitgliedschaft im SC OBOTRITIA

I. MITGLIEDSCHAFT IM SC OBOTRITIA ALS ZWEITMITGLIED.

  1. Zweitmitgliedschaft kann im SC OBOTRITIA nur bestehen, wenn eine Erstmitgliedschaft in einem anderen, dem D.S.K.V. angeschlossenen, Skatverein besteht. Die Begründung hierzu liegt in erster Linie beim abgeschlossenen Versicherungsschutz. Die Erstmitgliedschaft in einem anderen Skat Club muss nachgewiesen werden.

II. SATZUNG.

  1. Die Satzung findet zu allen Punkten auch für die Zweitmitgliedschaft Anwendung - Ausnahmen sind die in dieser Anlage A besonders behandelten Themen.

III. BEITRAG.

  1. Der Jahresbeitrag entspricht dem einer Erstmitgliedschaft.

IV. STIMMRECHT.

  1. Zweitmitglieder haben ein Stimmrecht und können somit auch ein offizielles Amt im SC OBOTRITIA übernehmen.

V. MEISTERSCHAFTEN, LIGA UND ANDERE TURNIERE.

  1. Zu den vom D.S.K.V. ausgeschriebenen Turnieren erhält ein Zweitmitglied keine Startberechtigung durch den SC OBOTRITIA (Ausnahmen: Turnier "Meister der Meister" und u.U. der Städtepokal).

VI. RANGLISTE.

  1. In der clubinternen Rangliste wird das Zweitmitglied mitgeführt - die clubinterne Meisterschaft wird vergeben.

Anlage B

Beitrags- und Spesenordnung des SC OBOTRITIA

I. MITGLIEDSBEITRÄGE IM SC OBOTRITIA

  • Erwachsene 90,00 € pro Jahr
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 30,00 € pro Jahr
  • Zweitmitglieder 90,00 € pro Jahr
  • Aufnahmegebühr, einmalig 10,00 €

II. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN

  • Vorstandsmitglied 80,00 € pro Jahr
  • Internetbeauftragter 60,00 € pro Jahr
  • Fahrtkosten bis 50 km 20,00 € pro Fahrzeug (4 Personen)
  • Fahrtkosten ab 50 km 0,40 € / Entfernungskilometer (Bargteheide-Spielort) pro Fahrzeug (4 Personen)
SC Obotritia Bargteheide